
Im Dezember 2025 berichteten wir, dass die EU-Finanzminister zugestimmt hatten, eine vorübergehende Steuer von 3 € auf niedrigwertige Pakete einzuführen. Zu dieser Zeit wurde die Maßnahme als Brückenlösung positioniert, bevor die im Rahmen der umfassendere Zollreform geplante 150-Euro-Ausnahme vollständig abgeschafft wurde.
Nun wurde der Gesetzestext offiziell verabschiedet. Die Ausnahme wird offiziell abgeschafft.
Was sich ab Juli 2026 ändern wird
Vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028 gilt für jede Tarifkategorie innerhalb eines direkt an EU-Verbraucher gesendeten Pakets ein Pauschalzoll von 3 € .
Das ist wichtig: Die Gebühr wird pro Produktklassifikation berechnet, nicht pro Paket.
Das Beispiel des Rates ist eindeutig. Wenn ein Paket enthält:
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1 Seidenbluse
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2 Wollblusen
Seide und Wolle unterliegen unterschiedlichen Zollcodes. Das bedeutet zwei Kategorien – und eine Gesamtabgabe von 6 €.
Sobald das neue EU-Zolldatenzentrum in Betrieb genommen wird – derzeit für 2028 erwartet – wird das Übergangssystem durch standardisierte Zolltarife ersetzt.
Warum die EU jetzt handelt
Das Ausmaß der Kleinpaket-Importe hat sich stark beschleunigt. Allein im Jahr 2024 sind 4,6 Milliarden kleine Pakete in den EU-Markt eingetreten. Die Mengen haben sich seit 2022 jedes Jahr verdoppelt, und etwa 91 % der Lieferungen stammen aus China.
EU-Beamte argumentieren, dass die bisherige 150-Euro-Ausnahme für europäische Verkäufer ungleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und die Zollsysteme belastet habe.
Zollgebühren sind eine traditionelle Einnahmequelle der EU, wobei die Mitgliedstaaten einen Teil der eingezogenen Beträge als Verwaltungskosten behalten.
Was das für den E-Commerce bedeutet
Für grenzüberschreitende Verkäufer, insbesondere solche, die direkt aus Asien versenden, führt die Änderung neue Kostenebenen und detailliertere Klassifizierungsanforderungen ein. Parzellen mit gemischten Produkttypen konnten mehrere Gebühren verursachen.
Für EU-basierte Einzelhändler könnte die Reform die durch zollfreie, niedrigwertige Importe entstandene Preislücke verringern.
Die umfassendere Zollreform – einschließlich einer neuen EU-Zollbehörde und eines zentralen Datenzentrums – befindet sich noch in Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament.