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EU-Untersuchung deckt auf: 52 % der Second-Hand-Verkäufer verletzen Verbraucherrechte

Die Europäische Kommission hat kürzlich die Ergebnisse ihrer umfassenden Überwachung von Online-Gebrauchtwarenhändlern veröffentlicht. Laut dem offiziellen Bericht der Europäischen Kommission und der nationalen Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern (25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen) verstoßen bis zu 52 % der überwachten E-Shops gegen das Verbraucherrecht der Europäischen Union.

Katarína Šimčíková
Katarína Šimčíková
Project manager, Ecommerce Bridge EU
Dieser Artikel wurde für Sie von artificial-intelligence übersetzt
EU-Untersuchung deckt auf: 52 % der Second-Hand-Verkäufer verletzen Verbraucherrechte
Quelle: Depositphotos

Was hat die Untersuchung ergeben?

Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen deutlich, dass im Gebrauchtwarensektor erhöhte Wachsamkeit geboten ist“, so die Europäische Kommission in ihrem Bericht.

Die Untersuchung, die in der Fachsprache als „Sweep“ bezeichnet wird, umfasste eine gründliche Analyse von 356 Online-Händlern, wobei bei 185 von ihnenpotenzielle Verstöße gegen die europäischen Rechtsvorschriften festgestellt wurden.

Wichtige Verstöße für E-Commerce-Unternehmen

Diese Ergebnisse sind für den gesamten europäischen E-Commerce-Sektor von besonderer Bedeutung, da sie die häufigsten Bereiche aufzeigen, in denen gegen Verbraucherrechte verstoßen wird:

  • 40 % der Verkäufer haben die Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Rechtinformiert, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten
  • 45 % der Shops informierten nicht eindeutig über das Verfahren zur Rückgabe mangelhafter Waren
  • Bis zu 57 % der E-Shops hielten sich nicht an die Verpflichtung, auch bei Gebrauchtwaren eine mindestens einjährige Garantie zu gewähren.

Diese Zahlen sind eine Warnung an alle Verkäufer, insbesondere im schnell wachsenden Gebrauchtwarensegment“, kommentiert ein Verbraucherrechtsexperte die Ergebnisse.

Umweltbezogene Angaben auf dem Prüfstand

Umweltbezogene Angaben erwiesen sich als besonders problematisch. Von den Verkäufern, die umweltbezogene Angaben machten (34 % der Gesamtzahl):

  • 20 % hatten ihre „umweltfreundlichen“ Behauptungen nicht hinreichend untermauert
  • 28 % machten falsche oder irreführende Angaben zum Umweltnutzen.

Diese Ergebnisse kommen zu einer Zeit, in der die EU eine neue Richtlinie über die Befähigung der Verbraucher zum umweltbewussten Handeln vorbereitet, die die Regeln für umweltbezogene Angaben präzisieren wird.

Was dies für den europäischen E-Commerce bedeutet

Für die europäischen Verkäufer von Gebrauchtwaren ist die Ankündigung ein klares Signal, dass die nationalen Behörden wahrscheinlich die Kontrollen auf dem gesamten Markt verschärfen werden.

Die Europäische Kommission erklärte, dass „die Verbraucherschutzbehörden nun über weitere Maßnahmen gegen die 185 ermittelten Händler entscheiden“ und die Beseitigung der festgestellten Mängel verlangen werden.

Die Untersuchung erstreckte sich auf ein breites Spektrum von Branchen:

  • Altkleider
  • Elektronik
  • Spielzeug
  • Bücher
  • Möbel
  • Autos
  • Sportgeräte
  • Gartenbedarf

Zu den teilnehmenden Ländern gehören:🌍 Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden sowie Island und Norwegen.

Empfehlungen für EU-E-Shops

Ausgehend von den Erkenntnissen der Europäischen Kommission sollten europäische E-Shops ihr Augenmerk insbesondere auf folgende Punkte richten

  • Klarer Hinweis auf das Recht, Waren innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben
  • Korrekte Angaben zur gesetzlichen Gewährleistung auch bei Gebrauchtwaren (mindestens 1 Jahr)
  • Sorgfältige Begründung von Umweltaussagen
  • Transparente Ausweisung des Gesamtpreises einschließlich aller Gebühren

Dieser Artikel basiert auf den offiziellen Ergebnissen der „Sweep“-Untersuchung, die von der Europäischen Kommission am 7. März 2025 veröffentlicht wurden. Den vollständigen Bericht finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission.

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Katarína Šimčíková
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