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Europäische Kommission ficht Metas „Pay or Consent“-Werbemodell nach dem Digital Markets Act an

Die Europäische Kommission hat Bedenken hinsichtlich des neuen Werbemodells von Meta in der Europäischen Union geäußert. Dieses Modell, das als "Pay or Consent" bekannt ist, bietet den Nutzern zwei Möglichkeiten: Entweder sie stimmen dem Erhalt personalisierter Werbung zu oder zahlen eine monatliche Gebühr von 12,99 €, um sie zu entfernen.

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Europäische Kommission ficht Metas „Pay or Consent“-Werbemodell nach dem Digital Markets Act an
Quelle: Depositphotos

Die Kommission ist vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass diese „binäre“ Wahl, die den Nutzern angeboten wird, nicht mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act , DMA) vereinbar ist. Laut DMA sollen Nutzer, die keine Einwilligung erteilen, weiterhin Zugang zu einem gleichwertigen Dienst haben, der weniger ihrer persönlichen Daten für personalisierte Werbung verwendet.

Meta behauptet jedoch, dass ihr Modell den EU-Vorschriften entspricht. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass ihr werbefreies Abonnement der Anweisung des höchsten europäischen Gerichts folgt und dem DMA entspricht.

Wenn die EU feststellt, dass Meta seine Regeln nicht eingehalten hat, könnte dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 10 % seines weltweiten Umsatzes drohen.

Diese Entwicklung kommt kurz nachdem die EU-Regulierungsbehörden Apple beschuldigt haben, gegen dieselben Gesetze in Bezug auf seinen App Store verstoßen zu haben, was den ersten Fall darstellt, in dem ein Unternehmen gegen den DMA verstößt.

Die Situation verdeutlicht die rasche Durchsetzung des DMA, einer relativ neuen Ergänzung des digitalen Rechtsrahmens der EU. Branchenexperten weisen darauf hin, dass viele Fragen zur Umsetzung und zu den Schnittmengen des erweiterten digitalen Regulierungsinstrumentariums der EU offen bleiben.

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Da die Durchsetzung schnell und konsequent voranschreitet, bleibt nur wenig Zeit, um diese Fragen vollständig zu beantworten. Dieser Fall unterstreicht die Entwicklung der digitalen Regulierung in der EU und die Herausforderungen, mit denen Technologieunternehmen bei der Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen konfrontiert sind.

Die Europäische Kommission hat ihre Aufsicht über Meta intensiviert, das zusammen mit anderen Tech-Giganten nach den neuen EU-Vorschriften als „Gatekeeper“ bezeichnet wurde. Diese Vorschriften zielen darauf ab, faire Bedingungen und Wettbewerbsfähigkeit auf digitalen Plattformen zu erhalten.

Die Ende März eingeleitete Untersuchung der Kommission soll sicherstellen, dass Wettbewerber auf dem digitalen Werbemarkt konkurrieren können, „wo Gatekeeper wie Meta über viele Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von EU-Bürgern gesammelt haben“, so Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und Leiterin der Wettbewerbspolitik der Kommission.

Diese Untersuchung soll innerhalb der nächsten 12 Monate abgeschlossen werden und ist Teil der umfassenderen Bemühungen zur Umsetzung des Digital Markets Act, der großen Technologieunternehmen, die als Gatekeeper bezeichnet werden, strengere Verpflichtungen auferlegt.

Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen den Geschäftsmodellen der Technologieunternehmen und den Bemühungen der EU, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und einen fairen Wettbewerb auf dem digitalen Markt aufrechtzuerhalten.

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