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Geändertes ungarisches Postgesetz tritt in Kraft

Ungarische Kunden werden Zugang zu den Online-Shopping-Diensten der Magyar Posta haben. Um die Magyar Posta nicht zu benachteiligen, werden feste Preise festgelegt.

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Geändertes ungarisches Postgesetz tritt in Kraft
Quelle: Depositphotos

Ab dem 28. März 2024 muss jeder E-Shop in Ungarn anbieten, Waren über die Magyar Posta (Ungarische Post) an Kunden zu liefern. Die Einzelheiten werden von der tschechischen APEK in einem juristischen Brief in englischer Sprache dargelegt. Die

Verpflichtung, die Lieferung über die Magyar Posta anzubieten, gilt für alle Unternehmen, die auf den ungarischen Markt abzielen“

, heißt es auf dem Blog von Post ohne Grenzen

. Die Ausnahme ist, wenn der Händler die Waren direkt aus dem Ausland liefert. Wenn also ein E-Shop Pakete direkt von Deutschland nach Ungarn schickt, kann Magyar Posta die Zustellung nicht gewährleisten und muss daher nicht in das Angebot der Zusteller des betreffenden Shops aufgenommen werden“. Quelle APEK.cz, zitiert am 27.3.2024 um 14:48 Uhr.

Die Gesetzesänderung dient der Förderung staatlicher Unternehmen, und die Regelung wird für das Angebot gelten. Der Kunde kann selbst entscheiden, ob er die ungarische Post oder ihre Konkurrenten für die Zustellung seiner Bestellung wählt. E-Shops müssen jedoch alle von der Post angebotenen Zustellungsarten zur Auswahl stellen: Hauszustellung (an die Adresse), Zustellung an das Postamt, Zustellung an eine Abholstelle oder an Sammelboxen. Die ungarische Post hat auf ihrer Website Festpreise für E-Shops veröffentlicht. So hat Magyar Posta einen Höchstpreis von 990 HUF (ca. 2,5 €) für die Lieferung an ein Postamt oder einen Briefkasten festgelegt, und die Lieferung nach Hause sollte 1 990 HUF (ca. 5 €) kosten. Der Preis richtet sich nach dem Gewicht des Pakets. Die Einhaltung der staatlichen Vorschriften wird von der Verbraucherschutzbehörde überwacht. Die Nichteinhaltung der Vorschriften wird als Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen angesehen und kann zu Maßnahmen der zuständigen Behörden führen. Zu den rechtlichen Konsequenzen kann eine Geldstrafe gehören.

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