
Was ist erforderlich?
Einzelhändler müssen Barzahlungsoptionen anbieten, einschließlich:
- Zahlungen in Geschäften an der Kasse
- Nachnahmeservice
- Einzahlungenam Geldautomaten oder auf ein Konto
- Zahlungen mit gelben Schecks
Ausnahmen gelten für Online-Abonnements, grenzüberschreitende elektronische Verkäufe und vollautomatisierte Geschäfte.
Bedenken der Industrie
Das OKSZ des nationalen Handelsverbands hat das Gesetz kritisiert und davor gewarnt, dass es bestimmten Geschäftstypen unrealistische Verpflichtungen auferlegt.
Die wichtigsten Probleme wurden identifiziert:
- Selbstbedienungsläden haben mit betrieblichen Schwierigkeiten zu kämpfen
- Paketschließfächer erfordern kostspielige Änderungen
- Verkaufsautomaten müssen sicherheitstechnisch aufgerüstet werden
- Hohe Umstellungskosten für bestehende bargeldlose Geschäfte
- Mögliche Unterbrechungen der Dienstleistungen
Der Verband argumentiert, dass die Verordnung den Trend zum elektronischen Zahlungsverkehr übersieht und kleinere Unternehmen vor Herausforderungen stellen könnte.
Auswirkungen auf den Einzelhandel
Die Änderung steht im Widerspruch zum allgemeinen europäischen Trend zu digitalen Zahlungen. Während sie sicherstellt, dass Kunden, die Bargeld bevorzugen, nicht von Einkäufen ausgeschlossen werden, schafft sie Compliance-Anforderungen für Unternehmen, die bereits auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt haben. Einzelhändler müssen bis zum Stichtag im Juli konforme Zahlungssysteme einführen.
Herausforderungen im E-Commerce
In Ungarn ansässige Online-Händler stehen vor besonders komplexen Umsetzungshürden, während internationale Verkäufer von der grenzüberschreitenden Ausnahme profitieren. Lokale E-Commerce-Unternehmen müssen nun Nachnahmeservices und Kontoeinzahlungssysteme in ihre Plattformen integrieren, was die Kaufabwicklung verlangsamen und die Anforderungen an den Kundenservice erhöhen kann. Das Gesetz zwingt inländische Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind, dazu, eine doppelte Zahlungsinfrastruktur zu unterhalten, was einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Konkurrenten darstellt, die auf dem ungarischen Markt weiterhin nur bargeldlos zahlen können.